Dein Recht, nach Hause zu fahren
Dein Arbeitgeber muss deine Arbeit so planen, dass du mindestens alle 4 Wochen (manchmal 3) zu Hause oder an der Betriebsstätte deine wöchentliche Ruhezeit beginnen kannst.
Die Regel
Seit dem Mobilitätspaket I muss dein Arbeitgeber die Arbeit so organisieren, dass du innerhalb jedes Zeitraums von 4 aufeinanderfolgenden Wochen zurückkehren kannst:
- zur Betriebsstätte deines Arbeitgebers, an der du normalerweise stationiert bist und an der deine Woche beginnt, oder
- an deinen Wohnort,
um dort eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (mindestens 45 Stunden) oder eine wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden als Ausgleich zu beginnen.
| Situation | Spätestens zurück nach |
|---|---|
| Normale Planung | 4 Wochen |
| Du hast zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten nacheinander genommen | 3 Wochen |
Der Gerichtshof hat diese Regel im Oktober 2024 bestätigt: Die Klagen mehrerer Mitgliedstaaten gegen dieses Rückkehrrecht wurden abgewiesen.
Du entscheidest
Es ist ein Recht, keine Pflicht. Du darfst dich entscheiden, deine wöchentliche Ruhezeit woanders zu verbringen, zum Beispiel im Urlaub oder bei Familie in einem anderen Land. Dein Arbeitgeber muss dann aber nachweisen können, dass er die Rückkehr ermöglicht hat.
Tipp: Wenn du dich selbst entschieden hast, nicht nach Hause zu fahren, lass das schriftlich festhalten (zum Beispiel per E-Mail oder mit einem Formular). So vermeidest du Diskussionen, und dein Arbeitgeber muss bei einer Kontrolle trotzdem einen Nachweis vorlegen können.
Wie muss der Arbeitgeber das nachweisen?
Der Arbeitgeber muss dokumentieren, wie er diese Verpflichtung erfüllt, und diese Unterlagen an seiner Betriebsstätte aufbewahren, damit sie bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können. In der Praxis sind das die Fahrtenschreiberdaten, Dienstpläne, Reisebelege (z. B. Flugtickets oder Busfahrkarten) und Erklärungen des Fahrers.
Wer bezahlt die Reise?
Die Verordnung besagt, dass der Arbeitgeber die Rückkehr organisieren muss. Wer die Reisekosten bezahlt und ob die Reisezeit als Arbeitszeit gilt, hängt von deinem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag und den nationalen Rechtsvorschriften ab. Schau dazu im Kapitel Regeln pro Land nach oder frag deine Gewerkschaft.
Und das Fahrzeug? (8-Wochen-Regel gestrichen)
Das Mobilitätspaket verpflichtete ursprünglich auch dazu, dass Lastkraftwagen im internationalen Verkehr alle 8 Wochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren mussten. Der Gerichtshof hat diese Regel am 4. Oktober 2024 für nichtig erklärt. Diese Verpflichtung gilt also nicht mehr. Dein eigenes Rückkehrrecht bleibt aber uneingeschränkt in Kraft.