Fahrtunterbrechung – nach 4,5 Stunden Lenkzeit
Nach höchstens 4,5 Stunden Lenkzeit legst du eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten ein, gegebenenfalls aufgeteilt in 15 + 30 Minuten.
Die Regel
Nach einer Lenkzeit von höchstens 4 Stunden 30 Minuten legst du eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten ein, es sei denn, du beginnst dann eine Ruhezeit (tägliche oder wöchentliche Ruhezeit).
Aufteilen ist erlaubt – in der richtigen Reihenfolge
Du darfst die 45 Minuten aufteilen: zuerst mindestens 15 Minuten und danach mindestens 30 Minuten, verteilt über die Lenkzeit von 4,5 Stunden.
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| 15 Min. → Fahren → 30 Min. | 30 Min. → Fahren → 15 Min. |
| 20 Min. → Fahren → 35 Min. | 3 × 15 Min. |
| 45 Min. am Stück | 10 Min. + 35 Min. |
Nach einer vollständigen Fahrtunterbrechung (45 Minuten oder 15 + 30) beginnt die Zählung von 4,5 Stunden neu.
Was gilt als Fahrtunterbrechung?
Während einer Fahrtunterbrechung darfst du nicht fahren und keine andere Arbeit verrichten. Laden, Entladen, Tanken, Papiere in Ordnung bringen oder die Ladung kontrollieren ist andere Arbeit und zählt daher nicht als Fahrtunterbrechung.
Mit zwei Fahrern (Fahrerbesatzung)
Bei einer Fahrerbesatzung darf der Fahrer, der nicht lenkt, seine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten einlegen, während der andere Fahrer lenkt, sofern er dem lenkenden Fahrer nicht assistiert.